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Insolvenzrecht

Mit der Einführung des Eigenverwaltungsverfahrens wurde für den Unternehmer ein Anreiz geschaffen, frühzeitig einen Insolvenzantrag einzureichen mit dem Ziel der Sanierung des Unternehmens. 

Im Rahmen der Eigenverwaltung wird kein Insolvenzverwalter eingesetzt. Stattdessen behält die Geschäftsführung die volle Entscheidungshoheit. Lediglich ein von der Geschäftsführung vorgeschlagener Sachverwalter überwacht die Gläubigerinteressen. Dies öffnet dem Unternehmer die Chance, frühzeitig Hilfe zu beanspruchen und damit sein Unternehmen nachhaltig zu sanieren. 

Wie wird eine Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt?

Die Stellung eines Antrags auf Eigenverwaltung ist sehr komplex und bedarf einer detaillierten Vorbereitung. Bereits mit dem Antrag selbst muss daher vollumfassend und plausibel dargelegt werden, warum die Eigenverwaltung sinnvoll ist und warum diese der Sanierung des Unternehmens dient. Es ist ein plausibilisierter und realistischer Sanierungsplan zu erarbeiten. Hierbei können Sie von unserer langjährigen und umfassenden Erfahrung profitieren. Sprechen Sie uns an – die Rechtsanwälte der Kanzlei v. Einem & Partner stehen Ihnen zur Seite!

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