Wir betreuen unsere Mandanten auch in internationalen Angelegenheiten, so etwa bei der Gestaltung von Verträgen unter Einbeziehung des internationalen Privatrechts und des Europarechts.
Im Insolvenzrecht beraten wir ausschließlich im Insolvenzanfechtungsrecht und bei der Geschäftsführerhaftung. Insbesondere führen wir auf diesen Gebieten für unsere Mandanten Prozesse – vorwiegend für Insolvenzverwalter.