Die Vermögensnachfolgeplanung ist ein wesentlicher Bestandteil der umfassenden wirtschaftsrechtlichen Beratung unserer Mandanten.
Die persönliche, wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Planung und Gestaltung der Unternehmensnachfolge hat angesichts des bevorstehenden Generationswechsels erhebliche Bedeutung. Wir beraten Sie bei der Unternehmensnachfolgeplanung im betrieblichen Bereich, vor allem bei Familiengesellschaften, bei denen der Erhalt und die Zukunftsgestaltung des Unternehmens im Vordergrund stehen.
Ergänzend hierzu beraten wir Sie auch bei Ihrer Vermögensnachfolgeplanung im privaten Bereich bei der Erstellung von Testamenten, Erbverträgen, bei der Lösung pflichtteilsrelevanter Problemstellungen etc. Wir sind bestrebt, durch eine kompetente Beratung im Vorfeld spätere Konflikte zu vermeiden. Als kompetente Ansprechpartner stehen wir Ihnen aber auch bei allen Fragen der Erbauseinandersetzung und ggf. der Geltendmachung von Ansprüchen vor Gericht zur Verfügung.