Contact
Service

In allen Fragen des Forderungseinzugs, der Zwangsvollstreckung und der Abrechnung unserer Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) stehen unseren Mandanten die Rechtsanwälte der Büros zur Seite.

v. Einem & Partner berechnet die anwaltliche Tätigkeit nach der gesetzlichen Gebührenordnung, sofern nicht mit dem Mandanten ein Pauschal- oder Zeithonorar vereinbart wird. Ein Pauschalhonorar ist dann sinnvoll, wenn die Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren im Missverhältnis zum Schwierigkeitsgrad und zeitlichen Aufwand der Bearbeitung steht.

Wir übernehmen auch die Einholung einer Kostendeckungszusage und die anfallende Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung. Auf diesem Wege garantieren wir eine sachgerechte Rundumbetreuung unserer Mandanten.

Es ist für uns selbstverständlich, vor Beginn unserer Tätigkeit mit unseren Mandanten die Kosten unserer Beauftragung und die Abrechnungsmöglichkeiten zu besprechen.

Close Popup

*“ zeigt erforderliche Felder an

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.