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Insolvenzrecht

Ziel der Insolvenz ist es, das noch vorhandene Vermögen eines Unternehmens gleichmäßig an die Gläubiger zu verteilen. Teilweise nimmt der Schuldner jedoch im Vorfeld des Insolvenzverfahrens Vermögensverschiebungen vor – zum Nachteil der Gläubiger.

Die Insolvenzanfechtung ermöglicht es dem Insolvenzverwalter, diese Vorgänge rückgängig zu machen. So soll die Insolvenzmasse im Interesse der Gläubigergesamtheit vor Schmälerung geschützt werden. 

Effiziente Abwehr der Insolvenzanfechtung

Insolvenzanfechtung ist komplex und für Betroffene nicht nur ärgerlich, sondern zum Teil auch existenzgefährdend. Die Kanzlei v. Einem & Partner verfügt über langjährige Erfahrung in der Abwehr von insolvenzrechtlichen Anfechtungsansprüchen. Wir prüfen für Sie alle anfechtungsrelevanten Tatbestandsmerkmale und entwickeln gemeinsam mit Ihnen Konzepte, um die Insolvenzanfechtung erfolgreichen abzuwehren.

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