Die zunehmende Komplexität im Familienrecht erfordert eine Spezialisierung in diesem Bereich. v. Einem & Partner haben in diesem Bereich langjährige Erfahrungen, die unseren Mandanten zugute kommen.
Verträge aus Anlass der Eingehung wie des Scheiterns einer Ehe spielen in der Vertragspraxis eine große Rolle. Die gesetzlichen Regelungen sind zwangsläufig nur auf den Normalfall zugeschnitten und daher für viele Ehepartner ergänzungs- und korrekturbedürftig. Wir beraten und informieren kompetent bei der Erstellung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Im Fall der Trennung oder Ehescheidung stehen wir für die Regelung von Vermögensauseinandersetzung, Unterhaltsansprüchen sowie Fragen des Sorge- und Umgangsrechtes zur Verfügung. Selbstverständlich übernehmen wir auch die Vertretung vor Gericht.