Wir beraten und vertreten die Interessen unserer Mandanten u.a. auf folgenden Feldern:
- Gestaltung und Prüfung von Eheverträgen, Beratung zu güterrechtlichen und unterhaltsrechtlichen Fragen (auch mit Auslandsberührung)
- Entwurf von Scheidungsvereinbarungen, insbesondere zur Vermögensauseinandersetzung und zum Unterhalt,
- Bestimmung der Leistungsfähigkeit bei Selbständigen
- Erstellung von Partnerschaftsvereinbarungen bzw. Lebenspartnerschaftsverträgen
- Begleitung von gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen bei Unterhaltsfragen, Fragen der elterlichen Sorge und zum Umgangsrecht
Bei der Vertragsgestaltung berücksichtigen wir wichtige steuerliche und erbrechtliche Fragen sowie die Probleme, die sich aus vorhandenen Schulden, Miteigentums- oder Gesellschaftsverhältnissen ergeben