Contact
Insolvenzrecht

Unternehmen, denen die Zahlungsunfähigkeit droht, geraten ohne eine Sanierung in die Insolvenz. Mit dem „Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen“ (StaRUG) erhalten diese Unternehmen die Möglichkeit,  eine steuerbare Sanierung außerhalb des Insolvenzverfahrens vorzunehmen.

Durch das StaRUG Gesetz werden eine allgemeine und rechtsformübergreifende Pflicht zur Krisenfrüherkennung für den Geschäftsführer sowie darauf erfolgende Reaktionspflichten festgelegt. 

Ablauf präventive Restrukturierung

Mit Einführung des StaRUG ist die Geschäftsleitung verpflichtet, für die Bestimmung der drohenden Zahlungsunfähigkeit künftig einen Prognosezeitraum von 24 Monaten zugrunde zu legen. Für die Fortbestehungsprognose im Rahmen der Überschuldung ist ein Prognosezeitraum von 12 Monaten anzusetzen. 

Im Vorfeld bestehende Risiken sollen durch eine professionelle Vorbereitung und Durchführung eines außergerichtlichen Sanierungskonzeptes erheblich reduziert werden. Die Kanzlei v. Einem & Partner steht Ihnen im Rahmen der Restrukturierungsberatung zur Seite. Wir beleuchten die Risiken einer möglichen insolvenzrechtlichen Anfechtung, indem wir gemeinsam mit Ihnen einen gesicherten Restrukturierungsplan erarbeiten. 

Wir sind Ihr Partner im Rahmen Ihrer präventiven Restrukturierung und bieten Ihnen professionelle Unterstützung. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen!

Close Popup

*“ zeigt erforderliche Felder an

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.