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Internationales

Wenn Sie eine Immobilie im Ausland besitzen oder erwerben wollen, bedarf dies stets einer besonderen rechtlichen Gestaltung.

Ist Ihre Ehe bi-national? Dann sollten Sie über einen Ehe- und Erbvertrag nachdenken.

Viele Besonderheiten sind zu berücksichtigen, wenn Sie Vermögen und Immobilien im Ausland vererben möchten.

Oft muss geklärt werden, ob inländisches oder ausländisches Recht zur Anwendung kommt.

Treffen Sie individuell die richtige Rechtswahl. Durch notarielle Verträge kann gegebenenfalls die Anwendung deutschen Rechts vereinbart werden. Dies gilt insbesondere für Ehe- und Erbverträge. Nehmen Sie Einfluss durch die rechtzeitige Beurkundung eines Testaments. Unser Notar bei v. Einem & Partner hilft Ihnen gern.

Dr.
Joachim Asendorf

Rechtsanwalt / Notar in Bremen / Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht / Fachanwalt für Sportrecht
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