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Beratung bei Kauf und Verkauf von im Profisport tätigen Gesellschaften.

Sportrecht ist Wirtschaftsrecht. Wir beraten seit vielen Jahren Sportler, Vereine und Verbände, insbesondere im Bereich der Lizenzligen.

Wir erstellen und prüfen für Sie Verträge, vertreten Sie im Bereich des Vereinswechsels und im Transferbereich und kümmern uns auch um ihre weiteren vertraglichen Bindungen.

Vereinsvertreter beraten wir bei Satzungsgestaltungen, bei Rechtsfragen rund um den Transferbereich sowie bei Verhandlungen mit Spielerberatern ebenso wie Spielerberater bei ihren Verhandlungen mit den Vereinen und Gesellschaften der Lizenzligen.

Wir stehen im Bereich von Verbandsstreitigkeiten ebenso an Ihrer Seite wie bei Verfahren vor dem CAS.

Sie sind im Sportbereich engagierter Unternehmer? Dann sind wir die Richtigen, wenn es um Fragen der Vertragsgestaltung von Sponsoringverträgen und um die Unterstützung bei Verträgen mit Leistungssportlern als Werbeträger geht.

Wir haben Erfahrungen sowohl im Kauf als auch Verkauf von Beteiligungen an im Profisport tätigen Gesellschaften im In- und Ausland, namentlich im Profifußball.

Der Kauf bzw. Verkauf von Profisportvereinen bzw. im Profisport tätigen Gesellschaften folgt dabei grundsätzlich den gleichen Abläufen und Regeln wie sonstige Unternehmenskäufe bzw. Unternehmensverkäufe.

Nach dem Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung werden in einer Due Diligence die rechtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten bei dem Zielobjekt, d.h. dem zu erwerbenden Unternehmen, ermittelt. Der Mandant erhält einen Report, der ihn nicht nur über entdeckte Schwachstellen informiert und als Grundlage für die Verhandlung der Erwerbskonditionen dient, sondern auch ein gutes Nachschlagewerk für die Rechtsverhältnisse bei dem zu erwerbenden Unternehmen darstellt und insoweit auch nach dem Erwerb von Nutzen ist.

Es schließen sich der Entwurf des Kaufvertrages und die Verhandlungen von dessen Inhalt an, die im Abschluss des Vertrages münden.

Besonderheiten ergeben sich zunächst aus dem im Sportrecht stets zu beachtenden Verbandsrecht. So ist in Deutschland die sog. 50+1-Regelung zu beachten, die ausländische Verbandsrechtsordnungen nicht kennen.

Weitere Besonderheiten ergeben sich natürlich aus den branchenspezifischen Besonderheiten im Profisport, bei denen unsere mehr als 20-jährige Erfahrung bei Rechtsberatung im Bereich des Profifußballs nützlich ist.

Dr.
Joachim Asendorf

Rechtsanwalt / Notar in Bremen / Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht / Fachanwalt für Sportrecht
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