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Insolvenzrecht

Als Fachanwaltskanzlei für Gesellschafts- und Insolvenzrecht haben wir uns auf das Gebiet der Geschäftsführerhaftung spezialisiert.

Klagen und Schadensersatzprozesse gegen Geschäftsführer nehmen fortlaufend zu. Gleichzeitig werden die Obliegenheiten eines Geschäftsführers durch die Rechtsprechung seit Jahren stetig erweitert. Haftungsrisiken ergeben sich nicht nur im steuerlichen Bereich, sondern auch gerade im Rahmen einer Unternehmensinsolvenz. Da die Streitwerte im Bereich der Unternehmensinsolvenz erheblich sind, bedeutet das für einen Geschäftsführer oftmals die Bedrohung der eigenen finanziellen Existenz. 

Der Geschäftsführer einer GmbH hat in Angelegenheiten der Gesellschaft stets die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns anzuwenden. Wird die GmbH zahlungsunfähig, liegt ein Insolvenzgrund vor. In diesem Fall ist der Geschäftsführer dazu verpflichtet, fristgerecht einen Insolvenzantrag zu stellen. Darüber hinaus haftet der Geschäftsführer im Rahmen des Insolvenzrechts für Zahlungen, die zur Insolvenzreife führten.

Liquiditätsplanung & Fortbestehungsprognose

Aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung durch Einführung des StaRUG herrscht in diesem Bereich zurzeit große Unklarheit. Daher ist es erforderlich, dass Sie als Geschäftsführer Ihre unternehmerischen Entscheidungen sehr ausführlich dokumentieren und eine Liquiditätsplanung für einen Prognosezeitraum von 24 Monaten vorhalten. Diese dokumentiert wiederum, dass Ihr Unternehmen zahlungsfähig ist. Darüber hinaus sollten Sie nachweisen können, dass keine Überschuldung in Ihrem Unternehmen vorliegt. Hierzu bedarf es einer Fortbestehungsprognose für ein Prognosezeitraum von 12 Monaten. 

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet kann unsere Kanzlei Sie erfolgreich bei der Abwehr Ihrer persönlichen Geschäftsführerhaftung unterstützen. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch!

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