Liquiditätsplanung & Fortbestehungsprognose
Aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung durch Einführung des StaRUG herrscht in diesem Bereich zurzeit große Unklarheit. Daher ist es erforderlich, dass Sie als Geschäftsführer Ihre unternehmerischen Entscheidungen sehr ausführlich dokumentieren und eine Liquiditätsplanung für einen Prognosezeitraum von 24 Monaten vorhalten. Diese dokumentiert wiederum, dass Ihr Unternehmen zahlungsfähig ist. Darüber hinaus sollten Sie nachweisen können, dass keine Überschuldung in Ihrem Unternehmen vorliegt. Hierzu bedarf es einer Fortbestehungsprognose für ein Prognosezeitraum von 12 Monaten.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet kann unsere Kanzlei Sie erfolgreich bei der Abwehr Ihrer persönlichen Geschäftsführerhaftung unterstützen. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch!