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Gewerbliches und privates Mietrecht, Maklerrecht

Bei der Vermietung von Wohnraum ist eine Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen und Entscheidungen der Gerichtsbarkeit zu beachten.

Dabei ist für beide Parteien des Mietvertrags zu berücksichtigen, dass die mietvertraglichen Regelungen grundsätzlich Allgemeinen Geschäftsbedingungen und damit einer besonderen gesetzlichen Kontrolle unterworfen sind. Ansonsten droht die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen mit weitreichenden Konsequenzen für den Vermieter. Erinnert sei an die zu Lasten der Vermieter veränderten Regelungen zur mieterseitigen Durchführung sogenannter Schönheitsreparaturen.

Unsere Aufgabe ist es, Mieter und Vermieter bei allen Angelegenheiten rund um das Wohnraummietrecht zu unterstützen – insbesondere bei der Durchsetzung ihrer vertraglichen und gesetzlichen Rechte. Im Einzelfall geht es häufig um rückständige Mieten, die Beendigung durch Kündigungen, meist wegen Zahlungsverzugs, und dann folgende Räumungsklagen. Auch die Durchsetzung oder Abwehr von Mietminderungen und / oder Schadensersatzansprüchen zählen zu unseren Aufgaben.

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