Contact
Arbeitsrecht

Seit vielen Jahren sind wir für Mandanten im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts tätig.

Unser Schwerpunkt liegt auf der Beratung von diakonischen Einrichtungen und solchen der Caritas. Hierzu zählt insbesondere die Beratung von kirchlichen Krankenhäusern und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Gerade bei der Gestaltung von Dienstverträgen – speziell von Chefärzten und sonstigem ärztlichen Personal – stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Verfügung. Das Gleiche gilt für die Zusammenarbeit der Geschäftsführung mit der Mitarbeitervertretung bis hin zu den Verfahren vor der Schlichtungsstelle und dem Kirchlichen Arbeitsgericht.

Close Popup

*“ zeigt erforderliche Felder an

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.