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Die Vermögensnachfolgeplanung ist ein wesentlicher Bestandteil der umfassenden wirtschaftsrechtlichen Beratung unserer Mandanten.

Die persönliche, wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Planung und Gestaltung der Unternehmensnachfolge hat angesichts des bevorstehenden Generationswechsels erhebliche Bedeutung. Wir beraten Sie bei der Unternehmensnachfolgeplanung im betrieblichen Bereich, vor allem bei Familiengesellschaften, bei denen der Erhalt und die Zukunftsgestaltung des Unternehmens im Vordergrund stehen.

Ergänzend hierzu beraten wir Sie auch bei Ihrer Vermögensnachfolgeplanung im privaten Bereich bei der Erstellung von Testamenten, Erbverträgen, bei der Lösung pflichtteilsrelevanter Problemstellungen etc. Wir sind bestrebt, durch eine kompetente Beratung im Vorfeld spätere Konflikte zu vermeiden. Als kompetente Ansprechpartner stehen wir Ihnen aber auch bei allen Fragen der Erbauseinandersetzung und ggf. der Geltendmachung von Ansprüchen vor Gericht zur Verfügung.

Wir beraten und vertreten die Interessen unserer Mandanten u.a. auf folgenden Feldern:

  • Gestaltung und Prüfung von Testamenten und Erbverträgen für Einzelpersonen, Ehegatten, nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften und Unternehmer
  • Analyse und Vorbereitung erbrechtlicher Regelungen in Gesellschaftsverträgen
  • Erarbeitung von Vorsorgekonzepten, insbesondere:
    • Vorsorgevollmachten
    • Patientenverfügungen
  • Beratung und Begleitung bei allen Fragen in Erbfällen, insbesondere Übernahme der Kontakte zum Nachlassgericht und sonstigen Behörden
    • Grundbuchberichtigungen
    • Konzeption einverständlicher Erbauseinandersetzung
    • Regelung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
    • Übernahme und Abwicklung von Testamentsvollstreckungen

Dr.
Joachim Asendorf

Rechtsanwalt / Notar in Bremen / Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht / Fachanwalt für Sportrecht


Dorothea Plank

Rechtsanwältin in Bremen
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