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Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten

BFH, Urteil vom 16.1.2019 – VI R 24/16

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Aufwendungen eines Fußballtrainers für ein Sky-Bundesliga-Abo Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit sein können. Der Kläger ist hauptamtlicher Torwarttrainer eines Lizenzfußballvereins. Er schloss beim Pay-TV-Sender „Sky“ ein Abonnement ab, das sich aus den Paketen „Fußball Bundesliga“, „Sport“ und „Sky Welt“ zusammensetzte. Den Aufwand für das Paket „Bundesliga“ machte er als Werbungskosten mit der Begründung geltend, dass er die Bundesligaspiele ganz überwiegend nur zum Kenntnisgewinn im Zusammenhang mit seiner Trainertätigkeit schaue. Der BFH bestätigte diese Auffassung nun. Er führt aus, dass Werbungskosten u.a. Aufwendungen für (immaterielle) Wirtschaftsgüter sind, die unmittelbar der Erledigung beruflicher Aufgaben dienen. Die Güter müssen ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend beruflich genutzt werden. Eine geringfügige private Mitbenutzung ist dabei unschädlich. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist unter Würdigung aller Umstände nach der Funktion des Wirtschaftsguts im Einzelfall festzustellen. Bei einem (Torwart)Trainer eines Lizenzfußballvereins ist eine weitaus überwiegende berufliche Nutzung des Pakets „Bundesliga“ nicht ausgeschlossen.

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