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Arbeitsrecht

Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat.

Der Betriebsrat ist ein Gremium, das sich aus Arbeitnehmern zusammensetzt, und stellt die Schnittstelle zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber dar.

Wir beraten Arbeitgeber im Rahmen der Vereinbarung von Sozialplänen, Betriebsvereinbarungen und Interessenausgleichen. Auch im Zusammenhang mit Betriebsübergängen, Betriebsänderungen, Reorganisation, Rationalisierung, Unternehmensnachfolgen und sonstigen mitbestimmungsrechtlichen Prozessen sind wir für Sie da. Hierbei haben wir stets Ihre Interessen im Blick und streben das bestmögliche Ergebnis für Sie und Ihr Unternehmen an.

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