Wir beraten Arbeitgeber im Rahmen der Vereinbarung von Sozialplänen, Betriebsvereinbarungen und Interessenausgleichen. Auch im Zusammenhang mit Betriebsübergängen, Betriebsänderungen, Reorganisation, Rationalisierung, Unternehmensnachfolgen und sonstigen mitbestimmungsrechtlichen Prozessen sind wir für Sie da. Hierbei haben wir stets Ihre Interessen im Blick und streben das bestmögliche Ergebnis für Sie und Ihr Unternehmen an.