Die rechtlichen Beziehungen der Wohnungseigentümer untereinander sind durch das Wohnungseigentumsgesetz sowie die Satzung der Wohnungseigentümergemeinschaft geregelt. Vor dem Hintergrund der Neufassung im Jahr 2021 gibt es viele offene Fragen und wenig aktuelle Rechtsprechung. Umso mehr ist hier die kompetente Beratung durch unsere Fachanwälte im Wohnungseigentumsrecht gefragt.
Wir helfen Ihnen, die Gültigkeit bisheriger Rechtsprechung in Bezug auf die neue Rechtslage zu überprüfen. Wir entwickeln Lösungsansätze unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Intentionen und Ihrer Zielvorstellungen als Eigentümer.